Immobilienwissen

Gemeinsam entscheiden.
Geordnet übergeben.

Der Wechsel gelingt am besten, wenn Ziele, Beschlussfassung, Auswahl und Übergabe von Anfang an zusammengedacht werden.

Was für uns zählt

Klare Leistungen.
Nachvollziehbar umgesetzt.

01

Beirat einbinden

Anforderungen bündeln und den Auswahlprozess transparent vorbereiten.

02

Leistungen bewerten

Nicht nur Preise, sondern Erreichbarkeit, Prozesse und Objektkenntnis vergleichen.

03

Beschluss fassen

Bestellung und vertragliche Beauftragung sauber dokumentieren.

04

Start organisieren

Prioritäten und offene Themen direkt nach Übernahme gemeinsam festlegen.

Fachlich eingeordnet

Wissen, das im Alltag
weiterhilft.

Redaktionell geprüft: September 2026

01

Die Rolle des Verwaltungsbeirats

Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter. Beim geplanten Wechsel kann er Informationen bündeln, ein objektbezogenes Anforderungsprofil vorbereiten und Angebote vergleichbar aufbereiten. Die Bestellung und Abberufung bleiben jedoch Entscheidungen der Wohnungseigentümer. Der Beirat sollte deshalb transparent arbeiten, Unterlagen allen Eigentümern rechtzeitig zugänglich machen und persönliche Wertungen von überprüfbaren Leistungskriterien trennen.

02

Prüfkriterien für eine neue Hausverwaltung

Neben Erfahrung und Preis zählen erreichbare Ansprechpartner, Vertretung, Buchhaltungs- und Mahnprozesse, technische Objektbetreuung, Beschlussumsetzung, Qualität der Versammlungsvorbereitung, Datenschutz und ein klarer Umgang mit Zusatzleistungen. Referenzen sollten zur Größe und Struktur der eigenen Anlage passen.

  • Vollständiger Vertragsentwurf mit Regel- und Zusatzvergütung
  • Konkretes Team, Vertretung und Erreichbarkeitsmodell
  • Erfahrung mit Baualter, Technik und aktuellen Maßnahmen der Anlage
  • Digitale Dokumenten- und Kommunikationsprozesse
  • Realistischer Übernahmetermin und strukturierter Übergabeplan
03

Beschlussvorlage und Kommunikation

Die Einladung muss die vorgesehenen Entscheidungen hinreichend konkret erkennen lassen. Sinnvoll sind getrennte Beschlüsse über Abberufung, Vertragsbeendigung, Bestellung, Vertragsgenehmigung und Unterzeichnungsvollmacht. Das ausgewählte Angebot und der Vertragsentwurf sollten so rechtzeitig bereitstehen, dass Eigentümer Fragen prüfen können. Bei streitiger Ausgangslage sollte die Gemeinschaft die konkreten Formulierungen rechtlich prüfen lassen.

04

Schnell zu MH Concept wechseln

Für eine erste Einschätzung benötigen wir keine perfekte Akte. Ein Objektprofil mit Adresse, Einheiten, Baujahr, Nutzungsarten, aktueller Vergütung, Vertrags- und Bestellungsende sowie den wichtigsten offenen Themen genügt für die Vorprüfung. Passt das Objekt zu unseren Kapazitäten, klären wir die fehlenden Unterlagen, erläutern unser Leistungsmodell und stimmen einen möglichen Startkorridor ab.

Unser Anspruch

Kompetenz, die sich
im Alltag zeigt.

WEG-Verwalter wechseln: Schritte für Eigentümergemeinschaft und Beirat. Entscheidend sind für uns ein passender Leistungsumfang, eindeutige Zuständigkeiten und eine Kommunikation, die auch komplexe Themen verständlich macht.

Ob eine Zusammenarbeit fachlich und regional sinnvoll ist, klären wir vorab persönlich und transparent.

Häufige Fragen

Konkrete Antworten.
Klar formuliert.

Kann eine WEG ihren Verwalter jederzeit abberufen?

Ja. § 26 Abs. 3 WEG erlaubt die Abberufung jederzeit. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach. Ob und bis wann Vergütung geschuldet bleibt oder eine sofortige Vertragsbeendigung möglich ist, hängt vom Vertrag und vom konkreten Sachverhalt ab.

Braucht die Abberufung einen wichtigen Grund?

Für die Abberufung als Organ der Gemeinschaft ist seit der WEG-Reform kein wichtiger Grund erforderlich. Für eine fristlose Beendigung des Verwaltervertrags oder mögliche Ersatzansprüche kann ein wichtiger Grund beziehungsweise eine Pflichtverletzung weiterhin relevant sein.

Wer darf eine Versammlung zum Verwalterwechsel einberufen?

Grundsätzlich der amtierende Verwalter. Mehr als ein Viertel der Eigentümer kann eine Einberufung in Textform mit Zweck und Gründen verlangen. Fehlt ein Verwalter oder verweigert er pflichtwidrig, greift die Ersatzkompetenz nach § 24 Abs. 3 WEG.

Reicht ein Beschluss „Wir wechseln die Verwaltung“?

Ein pauschaler Beschluss ist riskant. Abberufung, Vertragsbeendigung, Neubestellung, Vertragsgenehmigung, Unterzeichnungsvollmacht und Übergabe sollten als hinreichend bestimmte Tagesordnungspunkte und Beschlüsse vorbereitet werden.

Welche Mehrheit gilt?

Nach dem gesetzlichen Grundmodell entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Gemeinschaftsordnung kann jedoch die Stimmkraft anders regeln; außerdem müssen Einladung und Beschlussgegenstand stimmen. Deshalb ist die konkrete Gemeinschaftsordnung mitzulesen.

Wie schnell kann MH Concept übernehmen?

Das hängt von Objektgröße, Unterlagenlage, Beschlusstermin, Vertragsende, Bankumstellung und offenen Maßnahmen ab. Nach einer Vorprüfung erstellen wir einen realistischen Übernahmeplan, statt einen pauschalen Soforttermin zu versprechen.

Unterstützt MH Concept den Beirat bei der Vorbereitung?

Wir stellen ein transparentes Leistungsbild bereit, beantworten Fragen zum Übernahmeprozess und benennen die für uns erforderlichen Unterlagen. Die rechtliche Gestaltung streitiger Beschlüsse oder Kündigungen bleibt einer individuellen anwaltlichen Prüfung vorbehalten.

Nächster Schritt

Frage persönlich klären
Wir hören zu.

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen den Bedarf und melden uns mit einem klaren nächsten Schritt.

Anfrage per E-Mail 08841 – 6288 733