Immobilienwissen

Immobilienbegriffe.
Klar erklärt.

Von Gemeinschaftseigentum bis Wirtschaftsplan: Unser Glossar schafft einen verständlichen Einstieg in häufige Fachbegriffe.

Was für uns zählt

Klare Leistungen.
Nachvollziehbar umgesetzt.

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Abrechnung und Finanzen

Hausgeld, Rücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung.

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WEG und Beschlüsse

Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Beirat und Beschlusssammlung.

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Miete und Bewirtschaftung

Betriebskosten, Kaution, Übergabe und Instandhaltung.

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Immobilientransaktion

Bewertung, Exposé, Teilungserklärung und Übergang von Nutzen und Lasten.

Fachlich eingeordnet

Wissen, das im Alltag
weiterhilft.

Redaktionell geprüft: September 2026

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Glossar: die wichtigsten Zusammenhänge

Von Gemeinschaftseigentum bis Wirtschaftsplan: Unser Glossar schafft einen verständlichen Einstieg in häufige Fachbegriffe. Unsere Wissensseiten ordnen Begriffe, Zuständigkeiten und typische Abläufe aus der Verwaltungspraxis ein. Sie helfen dabei, Unterlagen gezielter zu lesen, Fragen für eine Eigentümerversammlung vorzubereiten und Entscheidungen auf einer besseren Informationsgrundlage zu treffen.

  • Abrechnung und Finanzen: Hausgeld, Rücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung.
  • WEG und Beschlüsse: Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Beirat und Beschlusssammlung.
  • Miete und Bewirtschaftung: Betriebskosten, Kaution, Übergabe und Instandhaltung.
  • Immobilientransaktion: Bewertung, Exposé, Teilungserklärung und Übergang von Nutzen und Lasten.
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Was in der Praxis besonders wichtig ist

Immobilienfragen lassen sich selten mit einem einzigen Satz beantworten. Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlüsse, Verträge und der konkrete Gebäudezustand können die allgemeine Rechtslage ergänzen oder die praktische Lösung beeinflussen. Deshalb trennen wir bewusst zwischen allgemeiner fachlicher Orientierung und der rechtlichen oder steuerlichen Prüfung eines Einzelfalls.

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Dokumente prüfen, bevor entschieden wird

Vor weitreichenden Entscheidungen sollten die maßgeblichen Unterlagen vollständig vorliegen. Dazu gehören je nach Thema Beschlusssammlung, Versammlungsprotokolle, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Verträge, Angebote, technische Berichte und die Regelungen der Gemeinschaft. Eine klare Dokumentenbasis reduziert Missverständnisse und macht Alternativen vergleichbar.

Von A bis Z

Zentrale Begriffe.
Verständlich erklärt.

Abberufung des Verwalters
Beschluss der Eigentümer, mit dem die Organstellung des Verwalters beendet wird. Sie ist nach § 26 Abs. 3 WEG jederzeit möglich; der Verwaltervertrag ist gesondert zu betrachten.
Bauliche Veränderung
Maßnahme, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgeht. § 20 WEG regelt Beschluss, Gestattung und privilegierte Maßnahmen.
Beschlusssammlung
Gesetzlich vorgesehene Sammlung der verkündeten Beschlüsse, schriftlichen Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen einer Gemeinschaft.
Erhaltungsrücklage
Gemeinschaftlich angespartes Vermögen für künftige Erhaltungsmaßnahmen. Höhe und Zuführung werden im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung beschlossen.
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)
Rechtsfähiger Verband aller Wohnungseigentümer. Ihr obliegen Verwaltung und Benutzung des Gemeinschaftseigentums; sie ist Trägerin vieler Rechte und Pflichten.
Gemeinschaftseigentum
Grundstück sowie Gebäudeteile und Anlagen, die nicht im Sondereigentum oder Eigentum Dritter stehen. Dazu gehören regelmäßig tragende und sicherheitsrelevante Teile.
Gemeinschaftsordnung
Objektbezogene Grundordnung der Gemeinschaft. Sie ergänzt die Teilungserklärung und kann beispielsweise Stimmrechte, Kostenverteilung oder Nutzungen regeln.
Hausgeld
Laufender Vorschuss der Wohnungseigentümer auf die beschlossenen Kosten und Rücklagen der Gemeinschaft gemäß Wirtschaftsplan.
Jahresabrechnung
Nach Ablauf des Kalenderjahres vom Verwalter erstellte Abrechnung als Grundlage für Beschlüsse über Nachschüsse oder Anpassungen der Vorschüsse.
Ordnungsmäßige Verwaltung
Verwaltung, die Gesetz, Vereinbarungen und Beschlüssen sowie dem Interesse der Gesamtheit der Eigentümer nach billigem Ermessen entspricht.
Sondereigentum
Alleineigentum an bestimmten Räumen einer Wohnung oder eines Teileigentums. Zwingendes Gemeinschaftseigentum kann nicht wirksam zu Sondereigentum erklärt werden.
Sonderumlage
Zusätzlicher Finanzierungsbeschluss der Gemeinschaft, wenn laufende Vorschüsse und Rücklagen für einen konkreten Bedarf nicht ausreichen.
Teilungserklärung
Notarielle Erklärung, durch die ein Grundstück in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt wird. Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung sind regelmäßig mitzulesen.
Umlaufbeschluss
Beschluss außerhalb einer Versammlung. Grundsätzlich müssen alle Eigentümer in Textform zustimmen; für einen konkreten Gegenstand kann zuvor beschlossen werden, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt.
Verwalterbestellung
Zeitlich begrenzter Beschluss, durch den der Verwalter seine Organstellung erhält. Die Höchstdauer beträgt grundsätzlich fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Begründung von Wohnungseigentum drei Jahre.
Verwaltervertrag
Vertrag zwischen Gemeinschaft und Verwalter über Leistungen, Vergütung, Laufzeit und weitere Bedingungen. Er ist von der Bestellung rechtlich zu unterscheiden.
Verwaltungsbeirat
Von der Gemeinschaft bestelltes Gremium, das den Verwalter unterstützt und überwacht. Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung sollen vor der Beschlussfassung geprüft und mit einer Stellungnahme versehen werden.
Vermögensbericht
Jährliche Übersicht des Verwalters über die Erhaltungsrücklage und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen; er wird jedem Eigentümer zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftsplan
Vorausschauende Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Die Eigentümer beschließen auf seiner Grundlage über die zu zahlenden Vorschüsse.
Zertifizierter Verwalter
Verwalter, der die Voraussetzungen des § 26a WEG und der Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung erfüllt oder gleichgestellt ist. Eigentümer können grundsätzlich eine solche Bestellung als Teil ordnungsmäßiger Verwaltung verlangen; das Gesetz enthält eine Ausnahme für bestimmte kleine Gemeinschaften.

Unser Anspruch

Kompetenz, die sich
im Alltag zeigt.

Glossar zu Hausverwaltung, WEG, Vermietung und Immobilien. Entscheidend sind für uns ein passender Leistungsumfang, eindeutige Zuständigkeiten und eine Kommunikation, die auch komplexe Themen verständlich macht.

Ob eine Zusammenarbeit fachlich und regional sinnvoll ist, klären wir vorab persönlich und transparent.

Häufige Fragen

Konkrete Antworten.
Klar formuliert.

Worum geht es bei Glossar?

Die Seite vermittelt allgemeine Orientierung zu abrechnung und finanzen, weg und beschlüsse, miete und bewirtschaftung, immobilientransaktion und zeigt, welche Unterlagen und Entscheidungen in der Praxis typischerweise eine Rolle spielen.

Ersetzen die Hinweise eine Rechtsberatung?

Nein. Die Inhalte erläutern allgemeine Grundsätze. Für Fristen, streitige Beschlüsse, Vertragsauslegung oder Haftungsfragen sollte der konkrete Sachverhalt durch eine fachkundige Rechtsanwältin oder einen fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden.

Warum sind Teilungserklärung und Beschlüsse so wichtig?

Das WEG bildet den gesetzlichen Rahmen. Die Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und wirksame Beschlüsse regeln viele objektspezifische Fragen und müssen deshalb gemeinsam mit dem Gesetz betrachtet werden.

Wie aktuell sind die Inhalte?

Rechtlich geprägte Beiträge werden mit einem redaktionellen Prüfstand gekennzeichnet. Gesetzesänderungen und neue Gerichtsentscheidungen können eine spätere Aktualisierung erforderlich machen.

Nächster Schritt

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