Bedarf formulieren
Gemeinschaft und Beirat sollten Erwartungen und Probleme konkret benennen.
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Ein Verwalterwechsel betrifft Vertrag, Gemeinschaft, Beschlussfassung und praktische Übergabe. Eine frühe Struktur schützt vor Lücken.
Was für uns zählt
Gemeinschaft und Beirat sollten Erwartungen und Probleme konkret benennen.
Bestellung und Verwaltervertrag sind getrennt und sorgfältig zu betrachten.
Angebote und Entscheidungsgrundlagen rechtzeitig bereitstellen.
Unterlagen, Bankzugänge und offene Maßnahmen vollständig erfassen.
Fachlich eingeordnet
Redaktionell geprüft: September 2026
Ein Wechsel besteht aus vier aufeinander abgestimmten Phasen: Analyse, Auswahl, Beschlussfassung und Übergabe. Für jede Phase sollten Verantwortliche, Termine und benötigte Unterlagen feststehen. Besonders wichtig ist die zeitliche Schnittstelle zwischen alter und neuer Verwaltung, damit Zahlungsverkehr, Versicherungen, Notfallkontakte und laufende Maßnahmen ohne Unterbrechung weitergeführt werden.
Beirat oder vorbereitende Eigentümergruppe klären zunächst Bedarf und Beschlusslage. Danach erhalten geeignete Verwaltungen ein einheitliches Objektprofil. Die Angebote werden nach Leistung, Vergütung und Organisation verglichen. Erst wenn ein vollständiger Vertragsentwurf und ein realistischer Starttermin vorliegen, werden die Beschlüsse vorbereitet. Nach der Bestellung folgt ein dokumentierter Übergabeprozess mit Prioritätenliste.
Nach der Übernahme werden Stammdaten, Vollmachten, Konten, Versicherungen, Versorger und Dienstleister abgeglichen. Parallel entsteht ein Überblick über Liquidität, Beschlussvollzug, technische Risiken, Forderungen und anstehende Fristen. Nicht alles muss sofort neu organisiert werden; entscheidend ist, kritische Themen früh zu erkennen und die weitere Bearbeitung für Gemeinschaft und Beirat nachvollziehbar zu priorisieren.
Unser Anspruch
Ablauf, Voraussetzungen und wichtige Fragen beim Wechsel der Hausverwaltung. Entscheidend sind für uns ein passender Leistungsumfang, eindeutige Zuständigkeiten und eine Kommunikation, die auch komplexe Themen verständlich macht.
Ob eine Zusammenarbeit fachlich und regional sinnvoll ist, klären wir vorab persönlich und transparent.
Häufige Fragen
Grundsätzlich der amtierende Verwalter. Mehr als ein Viertel der Eigentümer kann eine Einberufung in Textform mit Zweck und Gründen verlangen. Fehlt ein Verwalter oder verweigert er pflichtwidrig, greift die Ersatzkompetenz nach § 24 Abs. 3 WEG.
Ein pauschaler Beschluss ist riskant. Abberufung, Vertragsbeendigung, Neubestellung, Vertragsgenehmigung, Unterzeichnungsvollmacht und Übergabe sollten als hinreichend bestimmte Tagesordnungspunkte und Beschlüsse vorbereitet werden.
Nach dem gesetzlichen Grundmodell entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Gemeinschaftsordnung kann jedoch die Stimmkraft anders regeln; außerdem müssen Einladung und Beschlussgegenstand stimmen. Deshalb ist die konkrete Gemeinschaftsordnung mitzulesen.
Das hängt von Objektgröße, Unterlagenlage, Beschlusstermin, Vertragsende, Bankumstellung und offenen Maßnahmen ab. Nach einer Vorprüfung erstellen wir einen realistischen Übernahmeplan, statt einen pauschalen Soforttermin zu versprechen.
Wir stellen ein transparentes Leistungsbild bereit, beantworten Fragen zum Übernahmeprozess und benennen die für uns erforderlichen Unterlagen. Die rechtliche Gestaltung streitiger Beschlüsse oder Kündigungen bleibt einer individuellen anwaltlichen Prüfung vorbehalten.
Nächster Schritt
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen den Bedarf und melden uns mit einem klaren nächsten Schritt.
Anfrage per E-Mail 08841 – 6288 733