Immobilienwissen

Gut vorbereitet
zur neuen Verwaltung.

Ein Verwalterwechsel betrifft Vertrag, Gemeinschaft, Beschlussfassung und praktische Übergabe. Eine frühe Struktur schützt vor Lücken.

Was für uns zählt

Klare Leistungen.
Nachvollziehbar umgesetzt.

01

Bedarf formulieren

Gemeinschaft und Beirat sollten Erwartungen und Probleme konkret benennen.

02

Fristen prüfen

Bestellung und Verwaltervertrag sind getrennt und sorgfältig zu betrachten.

03

Beschluss vorbereiten

Angebote und Entscheidungsgrundlagen rechtzeitig bereitstellen.

04

Übergabe planen

Unterlagen, Bankzugänge und offene Maßnahmen vollständig erfassen.

Fachlich eingeordnet

Wissen, das im Alltag
weiterhilft.

Redaktionell geprüft: September 2026

01

Der Verwalterwechsel als geordnetes Projekt

Ein Wechsel besteht aus vier aufeinander abgestimmten Phasen: Analyse, Auswahl, Beschlussfassung und Übergabe. Für jede Phase sollten Verantwortliche, Termine und benötigte Unterlagen feststehen. Besonders wichtig ist die zeitliche Schnittstelle zwischen alter und neuer Verwaltung, damit Zahlungsverkehr, Versicherungen, Notfallkontakte und laufende Maßnahmen ohne Unterbrechung weitergeführt werden.

02

Zeitplan vom ersten Gespräch bis zur Übernahme

Beirat oder vorbereitende Eigentümergruppe klären zunächst Bedarf und Beschlusslage. Danach erhalten geeignete Verwaltungen ein einheitliches Objektprofil. Die Angebote werden nach Leistung, Vergütung und Organisation verglichen. Erst wenn ein vollständiger Vertragsentwurf und ein realistischer Starttermin vorliegen, werden die Beschlüsse vorbereitet. Nach der Bestellung folgt ein dokumentierter Übergabeprozess mit Prioritätenliste.

03

Die ersten 100 Tage der neuen Verwaltung

Nach der Übernahme werden Stammdaten, Vollmachten, Konten, Versicherungen, Versorger und Dienstleister abgeglichen. Parallel entsteht ein Überblick über Liquidität, Beschlussvollzug, technische Risiken, Forderungen und anstehende Fristen. Nicht alles muss sofort neu organisiert werden; entscheidend ist, kritische Themen früh zu erkennen und die weitere Bearbeitung für Gemeinschaft und Beirat nachvollziehbar zu priorisieren.

Unser Anspruch

Kompetenz, die sich
im Alltag zeigt.

Ablauf, Voraussetzungen und wichtige Fragen beim Wechsel der Hausverwaltung. Entscheidend sind für uns ein passender Leistungsumfang, eindeutige Zuständigkeiten und eine Kommunikation, die auch komplexe Themen verständlich macht.

Ob eine Zusammenarbeit fachlich und regional sinnvoll ist, klären wir vorab persönlich und transparent.

Häufige Fragen

Konkrete Antworten.
Klar formuliert.

Wer darf eine Versammlung zum Verwalterwechsel einberufen?

Grundsätzlich der amtierende Verwalter. Mehr als ein Viertel der Eigentümer kann eine Einberufung in Textform mit Zweck und Gründen verlangen. Fehlt ein Verwalter oder verweigert er pflichtwidrig, greift die Ersatzkompetenz nach § 24 Abs. 3 WEG.

Reicht ein Beschluss „Wir wechseln die Verwaltung“?

Ein pauschaler Beschluss ist riskant. Abberufung, Vertragsbeendigung, Neubestellung, Vertragsgenehmigung, Unterzeichnungsvollmacht und Übergabe sollten als hinreichend bestimmte Tagesordnungspunkte und Beschlüsse vorbereitet werden.

Welche Mehrheit gilt?

Nach dem gesetzlichen Grundmodell entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Gemeinschaftsordnung kann jedoch die Stimmkraft anders regeln; außerdem müssen Einladung und Beschlussgegenstand stimmen. Deshalb ist die konkrete Gemeinschaftsordnung mitzulesen.

Wie schnell kann MH Concept übernehmen?

Das hängt von Objektgröße, Unterlagenlage, Beschlusstermin, Vertragsende, Bankumstellung und offenen Maßnahmen ab. Nach einer Vorprüfung erstellen wir einen realistischen Übernahmeplan, statt einen pauschalen Soforttermin zu versprechen.

Unterstützt MH Concept den Beirat bei der Vorbereitung?

Wir stellen ein transparentes Leistungsbild bereit, beantworten Fragen zum Übernahmeprozess und benennen die für uns erforderlichen Unterlagen. Die rechtliche Gestaltung streitiger Beschlüsse oder Kündigungen bleibt einer individuellen anwaltlichen Prüfung vorbehalten.

Nächster Schritt

Frage persönlich klären
Wir hören zu.

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen den Bedarf und melden uns mit einem klaren nächsten Schritt.

Anfrage per E-Mail 08841 – 6288 733